Historisches

Zur Geschichte der Hammer Jägerschaft

Dem Stadtarchiv ist zu entnehmen, dass bereits 1649 für Hamm die “Clevisch – Märkische Jagdordnung” galt. 1746 wird ebendort erstmalig die “Stadtjagd Hamm” erwähnt und 1775 vermerkt, dass ein Lohgerber in Hamm ohne Schein gejagt hat.

1835 wurde vor den Toren der Stadt in der Nähe des Ortes Herbern der letzte Wolf Westfalens erlegt.

Oft ist auch Baron Romberg, genannt ” der tolle Bomberg in Heessener Revieren zu Gast gewesen.

Kaum einer weiß heute noch, dass der Altmeister des deutschen Jagdwesen, Walter Frevert, letzter Oberforstmeister Romintens und Autor mehrerer grundlegender jagdlicher Fachbücher, 1897 in seinem elterlichen Haus in Hamm an der Oststraße geboren wurde. Er berichtet in seinen Erinnerungen, dass sein Vater, er betrieb eine Arztpraxis, in Dolberg eine Jagd gepachtet hatte. Vater Frevert war auch der Vorsitzende des “Hammer Jagdclubs”. Über diesen Jagdclub liegen uns allerdings keine Unterlagen vor.

Das Wort Jagdpächter weist schon auf grundlegende Jagdvorschriften hin. Die grundsätzliche Änderung des Jagdrechts ist eine der wenigen Errungenschaften, welche die, deutsche Revolution von 1848 länger überdauerten. Bis dahin lag die Jagdhoheit beim Feudaladel der nur das Recht am “niedrigem Wild” der Landbevölkerung überließ. Das Hochwild, hauptsächlich Rot- und Schwarzwild, durften nur die Feudalherren bejagen. Nicht genug, dass ein, lokal, viel zu hoher Wildbestand die kümmerliche Ernte der Bauern bedrohte, waren sie auch zu Hand- und Spanndiensten verpflichtet. Während der Jagden mussten sie tagelang als Treiber Dienst leisten sowie die für die Jagd notwendigen Hundemeuten während des ganzen Jahres beherbergen und füttern. So war es nicht verwunderlich, dass die Landbevölkerung auf das Wild nicht gut zu sprechen war.

Die Bürgerliche Revolution brachte viele gesellschaftlichen Veränderungen. Eine der wenigen, die Zeit überdauert haben betrifft das Jagdrecht. Es wurde nämlich auf die Grundbesitzer übertragen. Da jeder Landbesitzer nun auf seiner Scholle dem Wild nachstellen konnte führte das sehr schnell zu einer dramatischen Wildreduzierung. Schon einige Jahre später wurden die ersten Jagdschutzverordnungen, Schonzeiten für das Wild und Mindestgrößen der Jagdbezirke eingeführt. Nur noch große Besitzungen konnten allein auf eigenem Grund und Boden jagen. Alle anderen mussten sich in ihrem Ort zu Jagdgenossenschaften zusammenschließen und gemeinsam jagen, oder ihr Jagdrecht verpachten. Das führte zu einer Geldeinnahmequelle und Wild wurde wieder wertvoll und damit auch der Umgang mit ihm schonender.

Nach der Reichsgründung 1871 entwickelte sich auch das gesamtdeutsche Jagdwesen. Neben dem Reviersystem machten sich vorausschauende Forstleute wie z. B. Raesfeld Gedanken über Wildhege und wie wir heute sagen würden Wildbewirtschaftung. Zuchtverbände für die verschiedenen Jagdhunderassen wurden gebildet, die Jägerschaft organisierte sich. Am 15. März 1875 wurde in Dresden die erste gesamtdeutsche Vereinigung der Jagdverbände der Allgemeine Deutsche Jagdschutz-Verein (ADJV), gegründet.

Abgesehen von dem o.g. Jagdclub Hamm wurde 1908 von den Hammer Bürgern Asbeck, von Papen, Kattenbusch, Witteborg und Isenbeck ein Verein mit Namen “Hundeliebhaberverein aller Rassen” gegründet. Dieser Verein wurde bald in “Verein für Hundefreunde für Hamm und Umgebung – Verein für waidgerechte Jagd und Hundezucht” umbenannt und 1920 nochmals in “Jägerverein Hamm – Verein für Hundefreunde für Hamm und Umgebung – Verein für waidgerechte Jagd- und Hundezucht” korrigiert. In diesem Jahr begann auch auf dem Schießstand in Werries das jagdliche Übungsschießen. Schon 1909 wurde nach intensiver Ausbildung die 1. “Jagdhund – Jugendprüfung” durchgeführt. Jagdliches Übungsschießen und gezielte Jagdhundeausbildung gehörten damals, wie auch heute, zu den Hauptaktivitäten des Jagdvereins.

Neben dem größten Verband der Jägerschaft, dem ADJV gab es in der Weimarer Republik noch zahlreiche andere Organisationen. Deshalb wurde 1920 eine “Deutsche Jagdkammer” gegründet. In ihr waren die kleineren Vereinigungen integriert und sahen sich als Gegenpol zum großen ADJV. Die Rivalitäten zwischen den Verbänden war für den politischen Einfluss schädlich. Erst als 1927 Ulrich Scherping Geschäftsführer der Jagdkammer wurde, schaffte er es in mühevoller Arbeit die vielen Jagdkammern der Länder und Landesjagdverbände zum Reichsjagdbund zu vereinigen. Der ADJV blieb allerdings immer noch eigenständig, sogar noch als Scherping 1933 auch dessen Generalsekretär wurde.

Scherpings großer Verdienst ist Ausarbeitung eines moderne Jagdgesetzes, in dem wichtige Elemente enthalten sein sollten, wie z. B.: das, das Jagdrecht Bestandteil des Grundeigentum ist, die Hege Pflicht des Jagdausübungsberechtigten ist, Wildfolgevereinbarungen, Mindestgröße von 150 ha, Mindestpachtzeit von 9 Jahren sowie Einführung eines Jagdscheines. Wegen der politischen sehr bewegten Jahre und der Uneinigkeit der Jagdorganisationen wurde das Gesetz nicht mehr demokratisch verabschiedet.

Nach der Machtergreifung der NSDAP wurden, gemäß der diktatorischen Grundausrichtung, alle gesellschaftlichen Gruppen gleichgeschaltet. Alle gewachsenen Jägervereinigungen wurden aufgelöst und die Jäger zwangsweise in den neuen Reichsbund Deutsche Jägerschaft (DJ), einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, übernommen. Schnell wurde 1934 das Reichsjagdgesetz verabschiedet und am 1.4.1935 in Kraft gesetzt. Es wurde Wort für Wort vom Entwurf Scherpings abgeschrieben. Zu Unrecht wird es heute oft von Jagdkritikern als Nazigesetz bezeichnet. Die Tragik Scherpings war es, dass er sich bei der Erfüllung seines Lebenswerkes von der nationalsozialistischen Bewegung stark beeinflussen lies.

Auch in Hamm wurden aufgrund des Preußischen Jagdgesetzes vom 18. 01. 1934 alle Vereinigungen aufgelöst und alle Inhaber eines in Preußen gelösten Jagdscheines zwangsweise Mitglied im Landesverband der preußischen Jäger. Nach dem Inkrafttreten des Reichsjagdgesetzes am 1. April 1935 erfolgte dann der Zusammenschluss aller Jagdscheininhaber des Deutschen Reiches im DJ. Das Amt des Kreisjagdberaters wurde eingeführt wie auch die Organisation der Kreisgruppen und deren Untergliederungen, die Hegeringe.

Aus dieser Zeit liegen uns fast keine Informationen vor. Das aber in Hamm ein Hegering bestanden hat steht außer Frage. Zeitungsberichte über Trophäenschauen des Kreisjagdverbandes Unna – Hamm, auf denen die Herren Kreisjägermeister Fritz Jaspert und Kattenbusch die Gehörne bewerteten, belegen die Aktivitäten der Hammer Jäger.

Das Ende des Weltkrieges war auch das Ende des “Reichbundes Deutscher Jäger”. In Hamm fanden sich Jäger der ersten Stunde jagdlicher Organisationen zusammen. Die Hüttendirektoren Hubert Theis und Alfred Duphorn sowie Wilhelm Mecklenbrauck, außerdem aus Kessebüren, der Kreisjägermeister Karl Maßmann gründeten schon am 7. November 1946 den “Westfälisch-Lippischen-Jägerbund”. Am 15.4.1947 wurde dieser in die Landesgruppe Westfalen überführt, deren Vorsitz von der Gründung bis zum Jahre 1970 die Herren Theis, Duphorn und Dr. Alfred Koegel aus Hamm innehatten. Von den selben Herren wurde am 1.9.1947 in Hamm die Kreisgruppe Unna – Hamm gegründet.

Aus dieser Aufzählung der führenden Männer in den ersten Jahren nach dem Kriege ersehen wir die Bedeutung die Hamm für den Aufbau der jagdlichen Organisation hatte. Die Leitung der Landesgruppe Westfalen und der Kreisgruppe Unna – Hamm wurden mehrere Jahre in Personalunion geführt.

Über die Neugründung des Hegering Hamm liegen uns leider keine Unterlagen vor. Die Aufzeichnungen beginnen erst mit der Hauptversammlung des Jahres 1958.