Die Untere Jagdbehörde

Die Untere Jagdbehörde der Stadt Hamm

Die Untere Jagdbehörde (UJ) ist zuständig für den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes, sowie der zugehörigen Verordnungen und Erlasse. Im Wesentlichen gehören dazu:
 

  • Die Prüfung und Genehmigung der Jagdpachtverträge, Abrundungen von Jagdbezirken
  • Aufstellung der Abschusspläne und deren Überwachung, Abhaltung der Hegeschauen
  • Durchführung der Jägerprüfungen und Ausstellung der Jagdscheine
  • Bestätigung der Jagdaufseher
  • Wildseuchenbekämpfung
  • Durchführung von Wildschadenverfahren
  • Vermittlung, Durchführung und Überwachung der von der oberen Jagdbehörde angeordneten Maßgaben, wie z. B. Aufhebung von Jagd- und Schonzeiten und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Kontakt zur Unteren Jagdbehörde unter folgendem Link: https://www.hamm.de/jagd

Der unteren Jagdbehörde ist zur fachlichen Beratung Ihrer Aufgaben der Jagdbeirat zugeordnet. Er berät die UJ in den oben beschrieben Aufgaben. In den Jagdbeirat werden drei Vertreter der Jägerschaft, je ein Vertreter der Jagdgenossenschaften, der Landwirtschaft, der unteren Forstbehörde, der Waldbauern-, Waldbesitzer-, sowie der Naturschutzverbände berufen. Der Beirat tagt mehrmals im Jahr.

Der Jagdbeirat wählt aus seiner Mitte den Jagdberater, der ehrenamtlich und sachkundig , die untere Jagdbehörde in allen jagdlichen Fragen berät.

Derzeitiger Jagdberater der Stadt Hamm ist:
Burkhard Huffelmann
59071 Hamm
Im gelben Schlot 3
mobil: 0171 866 69 72
mail:Burkhard.Huffelmann@web.de